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Zukunft hat

Vorfahrt

01.03.2017 - Bürgerbeteiligung und nächste Schritte

Am 21. Februar 2017 hat der Rat der Stadt Braunschweig den Grundsatzbeschluss für das Stadtbahnausbaukonzept gefasst. Die Planungen der einzelnen Trassen erfolgen in mehreren Schritten. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Bezirksratsmitglieder stetig beteiligt.

 

Entsprechend hat die Verwaltung die Stadtbezirksräte in einer Mitteilung informiert. Im Detail ist für jede der drei Ausbaustufen folgendes Procedere vorgesehen:

  

1. Schritt: Die Verwaltung bietet Beteiligungsworkshops für die Planungsprojekte der ersten Ausbaustufe (Volkmarode-Nord und Rautheim) in den Stadtteilen an. An diesen können und sollen Bürgerinnen und Bürger wie Bezirksratsmitglieder mitwirken. Erste Aufgabe ist, gemeinsam eine Vorzugsvariante aus den vielen möglichen Gleisführungen herauszuarbeiten. Diese wird den konkreten Verlauf der Trasse darstellen, aber noch nicht deren detaillierte Ausplanung.

 

2. Schritt: Die jeweilige Vorzugsvariante wird in den zuständigen Stadtbezirksräten und im Planungs- und Umweltausschuss beraten und dann dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

3. Schritt: Es erfolgt – bei entsprechendem Ratsbeschluss - die weitere Trassenplanung. Für die betroffenen Straßenabschnitte beginnt parallel die Straßenplanung. Auch diese Planungen, bei denen es dann auch um die Details vor Ort geht, werden wieder mit der Öffentlichkeit, den Anliegern und den Stadtbezirksräten abgestimmt, bevor sie zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

4. Schritt: Es folgen Ausführungsplanung und das Planfeststellungsverfahren, in dem es eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung gibt. Parallel wird die Förderung beantragt und mit den Zuwendungsgebern abgestimmt, bevor dann mit dem koordinierten Vergabeverfahren der Stadt, der Verkehrs-GmbH und gegebenenfalls der Stadtentwässerung Braunschweig (SE|BS) und anderer Leitungsträger die Bauphase beginnt.

   

Die Planungen für die weiteren Ausbaustufen 2 und 3 erfolgen – immer den Grundsatzbeschluss des Rates vorausgesetzt – zeitversetzt nach der gleichen Methodik.